Eine neue Form der Bestattung
Die Reerdigung ist eine noch junge Bestattungsart. Dabei wird der Körper der verstorbenen Person nicht eingeäschert, sondern innerhalb eines geschlossenen Behältnisses auf natürliche Weise in erdähnliches Material umgewandelt.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die entstandenen Überreste auf einem dafür zugelassenen Friedhof beigesetzt. Wie bei anderen Bestattungsformen entsteht damit ein geschützter Ort der Ruhe und Erinnerung.
Wie eine Reerdigung abläuft
Die verstorbene Person wird in ein Bett aus pflanzlichen Materialien gelegt und in einem sogenannten Kokon geborgen. Unter kontrollierten Bedingungen übernehmen natürliche Mikroorganismen den Umwandlungsprozess.
Dieser dauert etwa 40 Tage und wird technisch überwacht. Anschließend werden verbliebene Knochenbestandteile zerkleinert und mit dem entstandenen Material verbunden. Die neue Erde wird danach in einem Naturfasertuch auf einem Friedhof beigesetzt.
Eine Abschiednahme oder Trauerfeier kann vor Beginn des Verfahrens oder später im Zusammenhang mit der Beisetzung stattfinden.
Was rechtlich zu beachten ist
Das Bestattungsrecht wird in Deutschland von den einzelnen Bundesländern geregelt. Schleswig-Holstein hat die Reerdigung im Juni 2026 als weitere Bestattungsart gesetzlich zugelassen.
In Sachsen kann das Verfahren derzeit nicht durchgeführt werden. Auch die anschließende Beisetzung der neuen Erde ist nach aktuellem Stand nicht auf einem sächsischen Friedhof möglich. Eine Reerdigung kann deshalb mit längeren Wegen und einer Beisetzung in einem anderen Bundesland verbunden sein.
Da sich die rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten weiterentwickeln, sollte jeder Fall aktuell geprüft werden.
Die Reerdigung gut vorbereiten
Wer sich für eine Reerdigung interessiert, sollte neben dem Verfahren auch den späteren Erinnerungsort bedenken. Durch die Durchführung und Beisetzung außerhalb Sachsens kann das Grab für Angehörige weiter entfernt liegen.
Auch Dauer, Überführung, verfügbare Standorte und Kosten sollten vor einer Entscheidung geklärt werden. Besonders bei einer Vorsorge ist es sinnvoll, zusätzlich eine alternative Bestattungsform zu benennen, falls die Reerdigung später nicht wie gewünscht möglich sein sollte.
Beratung durch Pontura
Pontura informiert Sie über den Ablauf und hilft dabei, die aktuellen Möglichkeiten einzuordnen. Gemeinsam klären wir, welche Voraussetzungen bestehen, welche Wege notwendig wären und ob die Reerdigung zu Ihren persönlichen Vorstellungen passt.
Da es sich um eine neue Bestattungsart mit unterschiedlichen Regelungen handelt, prüfen wir die Umsetzbarkeit immer anhand der konkreten Situation.